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Montag, den 09.12.2024


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EuroJackpot Laufzeitbegrenzung

Zwangsausschüttungen bei der Lotterie EuroJackpot


von Boris Hoeller

Die 13 hatte bei der Lotterie Eurojackpot bis zum 1. Februar 203 eine besondere Bedeutung und zwar nicht als Unglückszahl. Eurojackpot hatte eine Laufzeitbegrenzung für das Ansteigen des Jackpots der Gewinnklasse 1 installiert. Gab es aufeinanderfolgend 13 mal keinen Gewinner, folgt eine Ausschüttung bzw. Zwangsausschüttung. Begünstigt wurden der oder die Gewinner der nachfolgenden Gewinnklasse, für die Gewinne festgestellt werden. Diese Regelung bezweckte, den anziehenden psychologischen Teilnahmedruck bei einem fortlaufend ständig steigenden Jackpot zu begrenzen.

So hieß es in den Teilnahmebedingungen der Westdeutschen Lotterie unter § 19 "Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten", Ziff. 8 beispielsweise: Werden nach 12 aufeinander folgenden Ziehungen auch in der nächstfolgenden Ziehung (13. Ziehung) in der Gewinnklasse 1 keine Gewinne ermittelt, so wird in dieser Ziehung die Gewinnausschüttung der nächstniedrigeren Gewinnklasse, in der ein oder mehrere Gewinne festgestellt werden, zugeschlagen. Die Begrenzungen der Ziff. 7 finden Anwendung.

Für die Eurojackpot Ziehung am 10.08.2012 stellte sich erstmals die Möglichkeit der Zwangsausschüttung, nachdem zuvor am 11. Mai 2012 der erste und letzte Gewinn für die Gewinnklasse 1 ermittelt worden war. Da bei dieser Veranstaltung niemand alle Zahlen zutreffend vorausgesagt hatte, kam es erstmals zu der Zwangsausschüttung von gut 28 Mio. €. So erhielt der einzige Spieler, der die 5 aus 50 Richtige und 1 aus 8 Richtige, also Gewinnrang 2 belegt hatte, den Jackpot zugeschrieben.

Mit dem Beitritt sechs weiterer europäischer Länder (Island, Norwegen, Schweden, Lettland, Litauen und Kroatien) zu Eurojackpot kam es zu der Änderung der Gewinnausschüttungsregelungen, mit der die Laufzeitbegrenzung insoweit abgeschafft wurde, als es mit der Reform nur noch die betragsmäßige Begrenzung von 90 Mio. € für den Gewinnrang 1 gibt.

Zwangsausschüttungen im Bereich einer Gewinnsumme von 30 Mio. € steht in unauflösbaren Widerspruch zur werblichen Herausstellung eines Gewinns von bis zu 90 Mio. € mit dem Eurojackpot angetreten ist. Ursächlich dürfte die weit hinter den Erwartungen zurück gebliebene Akzeptanz der, so die Veranstalter, "größten europäische Lotterie" sein. Mit überwiegend weit unter 10 Mio. verkauften Spielreihen pro Veranstaltung blieben schnell steigende Jackpots, wie dies etwa von der zwei mal pro Woche veranstalteten europäischen Konkurrenzlotterie Euromillions kennt, aus. Um auf eine Gewinnankündigung von über 30 Mio. € zu kommen, bedarf es bei Euromillions dreier Ausspielungen mit unbesetzter Höchstgewinnklasse, bei Eurojackpot waren dies dreizehn.