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Freitag, den 19.04.2024


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EuroJackpot - Gewinnausschüttung

Gewinnausschüttungsregelungen bei der Lotterie EuroJackpot


von Boris Hoeller

Grundsätzlich werden von den Spieleinsätzen 50 % als Gewinnausschüttung an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Doch dies erfolgt nach "Maßgabe" einiger diesen Grundsatz durchbrechender Regeln. Von der Gewinnausschüttung werden 22 % dem sogenannten Boosterfonds zugeführt. Das kann dazu führen, dass im Einzelfall bei der Gewinnausschüttung mehr oder weniger als 50% der auf die jeweilige Veranstaltung geleisteten Spieleinsätze zur Auszahlung kommen.

Der erste Grundsatz für die Gewinnausschüttung: Der Gewinn in einer Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren Gewinnklasse aus. Wer also in einem Tippfeld 5 Richtige und eine Eurozahl hatte, also Gewinnklasse 2 belegt hat, qualifiziert sich nicht als Gewinner der nachfolgenden Gewinnklassen.

Grundsatz 2: Die Gewinnausschüttung wird entsprechend dem festgelegten Prozentsatz auf die Gewinnklassen aufgeteilt. Diese lauten (Stand 3/2012):

    • GK1: 5 + 2 - 22,00%
    • GK2: 5 + 1 - 5,00%
    • GK3: 5 - 1,30%
    • GK4: 4 + 2 - 1,20%
    • GK5: 4 + 1 - 0,95%
    • GK6: 4 - 0,60%
    • GK7: 3 + 2 - 0,85%
    • GK8: 3 + 1 - 4,10%
    • GK9: 2 + 2 - 3,45%
    • GK10: 3 - 3,60%
    • GK11: 1 + 2 - 12,00%
    • GK12: 2 + 1 - 22,95%
    • Boosterfonds - 22,00%

Die Gewinnausschüttung wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt. In jeder Gewinnklasse wird die entsprechende Gewinnausschüttung durch die Anzahl der Gewinner in der Ziehung geteilt.
Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse nicht übersteigen. Dieser besondere Fall trat bei der Veranstaltung vom 29.06.2012 ein. So mussten die Gewinnsummen der Gewinnklassen 2 + 3, sowie 8 + 9 gem. der Sonderregel zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen verteilt werden. Bei der Gewinnklasse 3 kam hinzu, dass diese in den vorangegangenen 3 Veranstaltungen unbelegt blieb.
Die Regel "Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnausschüttung der gleichen Gewinnklasse der nächsten Ziehung zugeschlagen" kam so mehrfach zum Zug. Es hatte sich schließlich ein Minijackpot für die Gewinnklasse 3 in Höhe von 291.521,60 EUR aufgebaut. Da der Gewinnrang 2 aber dann in der betreffenden Ausspielung lediglich 286.189,70 EUR und damit weniger als Gewinnrang 3 ausgewiesen hatte, wurden bei Beträge zusammen addiert und gleichmäßig verteilt. Folge: Die Gewinnquote bei 2 Gewinnern im 2.Rang und einem Gewinner im 3. Rang belief sich insofern zum Nachteil für die Gewinnklasse 3 jeweils auf 192.570,40 EUR. In der 30. Ausspielung 2012 kam erneut zu diesem Phänomen.

Unter bestimmten Umständen wird die Gewinnklasse 1 zwangsausgeschüttet.